Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von SkyClaim, die kostenlose Vorprüfung sowie die weitere Bearbeitung von Fluggastansprüchen auf Grundlage einer Abtretungserklärung.
Inhaltsübersicht
- Anbieter und Geltungsbereich
- Leistungsgegenstand
- Kostenlose Vorprüfung
- Vertragsschluss und Abtretung
- Annahme, Ablehnung und Beendigung
- Pflichten des Kunden
- Erfolgsprovision und Kosten
- Abrechnung, Auszahlung und Direktzahlung
- Kommunikation
- Keine Erfolgsgarantie
- Widerruf und Beendigung
- Alternative Entschädigungsmöglichkeiten
- Datenschutz
- Haftung
- Schlussbestimmungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Vertragspartner ist der im Impressum genannte Anbieter von SkyClaim.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Webseite, die Übermittlung eines Claims, die digitale Unterzeichnung der Abtretungserklärung und die weitere Bearbeitung von Fluggastansprüchen durch SkyClaim.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn SkyClaim diesen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Leistungsgegenstand
SkyClaim unterstützt Kunden bei der Prüfung und weiteren Bearbeitung möglicher Ansprüche gegen Fluggesellschaften, insbesondere im Zusammenhang mit Flugverspätungen, Flugannullierungen und Nichtbeförderungen.
Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage einer Abtretungserklärung. Der Kunde tritt die darin bezeichneten möglichen Ansprüche an SkyClaim ab, damit SkyClaim diese gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen kann, soweit dies rechtlich und tatsächlich möglich ist.
SkyClaim schuldet keine allgemeine Rechtsberatung und keine Garantie für eine Zahlung der Fluggesellschaft.
3. Kostenlose Vorprüfung
Der Kunde kann über die Webseite Flug-, Buchungs- und Kontaktdaten eingeben. Auf Grundlage dieser Angaben kann SkyClaim eine erste technische Einschätzung anzeigen.
Diese Vorprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Sie stellt kein verbindliches Anerkenntnis eines Anspruchs, kein Zahlungsversprechen und keine abschließende rechtliche Bewertung dar.
Eine belastbare Einschätzung ist erst nach Prüfung der Angaben, Unterlagen, Fluginformationen und der Reaktion der Fluggesellschaft möglich.
4. Vertragsschluss und Abtretung
Die Darstellung von SkyClaim auf der Webseite stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.
Der Kunde gibt durch Absenden des Formulars und Unterzeichnung der Abtretungserklärung ein Angebot zur weiteren Bearbeitung seines Claims ab. SkyClaim kann dieses Angebot durch Bestätigung per E-Mail, durch Aufnahme der Bearbeitung oder durch Kontaktaufnahme mit der Fluggesellschaft annehmen.
Mit der Abtretungserklärung überträgt der Kunde die dort bezeichneten möglichen Ansprüche gegen die ausführende Fluggesellschaft auf SkyClaim. Der konkrete Inhalt ergibt sich aus der jeweils unterzeichneten Abtretungserklärung.
Die Abtretung erfolgt erst, wenn der Kunde den Claim im Formular einreicht und die vorbereitete Abtretungserklärung unterschreibt. Die unterschriebene Abtretungserklärung wird zusammen mit den Falldaten gespeichert und dem Kunden im Rahmen der Eingangsbestätigung zur Verfügung gestellt.
Nach der Abtretung kann SkyClaim den abgetretenen Anspruch im eigenen Namen gegenüber der Fluggesellschaft weiterbearbeiten. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Angaben, die Kommunikation mit der Airline und die Aufforderung zur Zahlung.
5. Annahme, Ablehnung und Beendigung der Bearbeitung
SkyClaim ist nicht verpflichtet, jeden eingereichten Claim anzunehmen oder weiterzubearbeiten.
SkyClaim kann die Bearbeitung ablehnen oder beenden, wenn nach Prüfung keine ausreichende Erfolgsaussicht besteht, erforderliche Unterlagen fehlen, Angaben unvollständig oder widersprüchlich sind, der Anspruch bereits anderweitig geltend gemacht oder erfüllt wurde oder rechtliche, tatsächliche oder wirtschaftliche Gründe entgegenstehen.
Wird die Bearbeitung beendet, entstehen dem Kunden hieraus keine Kosten, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und kein Erfolgsfall eingetreten ist.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell bereitzustellen. Dies betrifft insbesondere Flugdatum, Flugnummer, Buchungsnummer, Fluggesellschaft, Route, Kontaktdaten, Angaben zu Mitreisenden sowie vorhandene Unterlagen.
Reicht der Kunde Angaben für Mitreisende ein, versichert er, hierzu berechtigt zu sein. Bei minderjährigen Mitreisenden sind die Angaben und Erklärungen der gesetzlichen Vertreter erforderlich, soweit dies für die Bearbeitung notwendig ist.
Der Kunde versichert, dass die abgetretenen Ansprüche nicht bereits anderweitig abgetreten, verkauft, verpfändet, erledigt oder vollständig ausgeglichen wurden, soweit er hiervon Kenntnis hat.
Der Kunde informiert SkyClaim unverzüglich, wenn die Fluggesellschaft ihn direkt kontaktiert, eine Zahlung leistet, ein Vergleichsangebot unterbreitet oder Unterlagen nachfordert.
Falsche, unvollständige oder verspätete Angaben können dazu führen, dass der Claim nicht oder nur eingeschränkt bearbeitet werden kann.
7. Erfolgsprovision und Kosten
Die Fallübermittlung, die technische Vorprüfung und die weitere Bearbeitung sind für den Kunden kostenlos, solange kein Erfolgsfall eintritt.
Ein Erfolgsfall liegt vor, wenn aufgrund des abgetretenen Anspruchs eine Zahlung, ein Vergleichsbetrag oder eine wirtschaftlich gleichwertige Leistung durch die Fluggesellschaft oder einen Dritten erfolgt.
Die Erfolgsprovision beträgt, soweit nicht abweichend vereinbart, 25 % der tatsächlich vereinnahmten Zahlung, einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Beispiel: Zahlt die Airline 400 EUR, beträgt die Provision bei 25 % insgesamt 100 EUR. Der Auszahlungsbetrag an den Kunden beträgt dann 300 EUR.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Kosten.
8. Abrechnung, Auszahlung und Direktzahlung
Nach Eingang einer Zahlung rechnet SkyClaim den Claim ab und zahlt den nach Abzug der vereinbarten Erfolgsprovision verbleibenden Betrag an den Kunden aus.
Eine Auszahlung setzt voraus, dass die Zahlung bei SkyClaim eingegangen ist und die für die Auszahlung erforderlichen Kundendaten vollständig und korrekt vorliegen.
Zahlt die Fluggesellschaft nach Abtretung direkt an den Kunden, informiert der Kunde SkyClaim unverzüglich. Betrifft die Zahlung den abgetretenen Anspruch, bleibt die vereinbarte Erfolgsprovision fällig.
Bei Teilzahlungen, Vergleichen oder anteiliger Durchsetzung wird die Provision nur auf den tatsächlich vereinnahmten oder wirtschaftlich erlangten Betrag berechnet.
9. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde stellt sicher, dass seine angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und Nachrichten von SkyClaim nicht dauerhaft durch Spamfilter blockiert werden.
SkyClaim kann dem Kunden Eingangsbestätigungen, Nachfragen, Bearbeitungsinformationen, Zahlungsinformationen und sonstige fallbezogene Mitteilungen per E-Mail senden.
10. Keine Erfolgsgarantie
SkyClaim schuldet keinen bestimmten Erfolg. Ob und in welcher Höhe eine Zahlung erfolgt, hängt insbesondere vom Einzelfall, den tatsächlichen Flugumständen, den anwendbaren Regelungen, den Nachweisen und der Reaktion der Airline ab.
Auch eine positive Vorprüfung oder die Annahme eines Claims bedeutet nicht, dass ein Anspruch sicher besteht oder von der Fluggesellschaft bezahlt wird.
11. Widerruf und Beendigung
Verbrauchern steht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs oder einer sonstigen Beendigung kann eine Rückabtretung erforderlich werden, soweit Ansprüche bereits wirksam an SkyClaim abgetreten wurden und noch nicht erledigt sind.
12. Alternative Entschädigungsmöglichkeiten
Der Kunde ist nicht verpflichtet, SkyClaim zu nutzen. Er kann Ansprüche auch selbst gegenüber der Airline geltend machen, eine Schlichtungsstelle kontaktieren, behördliche Informationen nutzen oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Weitere Hinweise finden sich unter alternative Entschädigungsmöglichkeiten.
13. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
14. Haftung
SkyClaim haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
SkyClaim haftet nicht für Nachteile, die wesentlich auf unvollständigen, verspäteten oder falschen Angaben des Kunden beruhen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.