Alternative Entschädigungsmöglichkeiten
Sie müssen SkyClaim nicht nutzen, um mögliche Ansprüche gegen eine Airline geltend zu machen. Es gibt mehrere Wege.
Direkt bei der Airline
Sie können Ihre möglichen Ansprüche selbst direkt gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen. Viele Airlines stellen dafür eigene Online-Formulare bereit.
Schlichtungsstelle
Je nach Airline und Sachverhalt kann eine außergerichtliche Schlichtung in Betracht kommen. Informationen finden Sie zum Beispiel bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr.
Luftfahrt-Bundesamt
Bei bestimmten Fluggastrechte-Verstößen kann eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde in Betracht kommen. In Deutschland stellt das Luftfahrt-Bundesamt Informationen zu Fluggastrechten bereit.
Anwaltliche Hilfe
Sie können sich unabhängig anwaltlich beraten oder vertreten lassen. Dabei können je nach Fall Kosten entstehen.
Eigene gerichtliche Geltendmachung
Sie können Ansprüche auch selbst gerichtlich verfolgen. Dabei sollten mögliche Kosten- und Prozessrisiken berücksichtigt werden.
SkyClaim
Wenn Sie SkyClaim nutzen, erfolgt die weitere Bearbeitung auf Grundlage der akzeptierten Abtretungserklärung, AGB, Kosten, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung. Eine Provision fällt nur im Erfolgsfall an.
Hinweis zur früheren EU-OS-Plattform
Die frühere europäische Online-Streitbeilegungsplattform wurde zum 20.07.2025 eingestellt. Informationen zu Verbraucherstreitbeilegungsstellen stellt die Europäische Kommission weiterhin unter Consumer Redress in the EU bereit.